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Private Kranken­versicherung
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Private Krankenversicherung: Wichtig zu wissen

    Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen (GKV) können Sie bei privaten Krankenversicherungen (PKV) die Leistungspakete flexibel und individuell auf Ihre Ansprüche zuschneiden.
    Zu möglichen Vorteilen der PKV gehören tarifabhängig beispielsweise freie Arzt- und Krankenhauswahl, eine bessere Unterbringung in Krankenhäusern, umfassendere Diagnostik und Vorsorge oder die Erstattung von Heilpraktikerkosten.
    Einmal vereinbarte PKV-Leistungen dürfen nach Vertragsabschluss nicht gekürzt werden.
    Die Voraussetzung für einen Wechsel zur PKV: Sie werden verbeamtet, sind selbstständig oder freiberuflich tätig oder haben ein Jahresgehalt von mehr als 64.350 € brutto im Jahr 2021.
    Wenn Sie gesetzlich versichert bleiben möchten oder müssen, ist der Abschluss einer

    oft eine sinnvolle Alternative.
    Ein Vergleich verschiedener Optionen hilft Ihnen dabei, die richtigen Weichen bei der Wahl Ihrer Versicherung zu stellen. Auf Wunsch können Sie sich über Tarifcheck.de ein kostenloses, unverbindliches Angebot unser externen Partner erstellen lassen, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier:

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Private Krankenversicherung Vergleich
Inhaltsverzeichnis

Was leisten private Krankenversicherungen?

Die Leistungen in den jeweiligen Tarifen der privaten Krankenversicherungen sind vielfältig und variieren in Struktur und Preis. Eine Entscheidung für diese private Form der Gesundheitsvorsorge ist in der Regel eine Entscheidung von Dauer.

Wichtig für Sie ist deshalb, sich vorab genau zu überlegen, welche Ansprüche Sie an Ihre Krankenversicherung haben, und welche Leistungen Sie nutzen möchten. Bei der PKV haben Sie dabei insbesondere auch die Möglichkeit, für das Alter umfassende Vorsorgevorkehrungen zu treffen.

Auch nach dem Eintritt in die PKV können Leistungen nachträglich an Ihre Wünsche angepasst werden, allerdings können die PKV-Versicherer in diesem Fall eine Gesundheitsprüfung verlangen und etwaige Zusatzleistungen verweigern, wenn bereits eine Vorerkrankung besteht. Es ist daher ratsam, schon beim Eintritt in die PKV einen Tarif mit all den Leistungen zu wählen, die für Sie als Privatversicherte oder Privatversicherter in den kommenden Jahrzehnten wichtig werden könnten. Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen dürfen im Nachhinein seitens einer

nicht gekürzt werden.
Was sind die Vorteile von privaten Krankenversicherungen?
Ambulant*

    Freie Arztwahl und Facharztwahl
    Oft schnelle Terminvergabe und kürzere Wartezeiten, auch bei Fachärzten
    Volle Erstattung verordneter Medikamente, Impfungen und Hilfsmittel
    Erstattung von ärztlich verordneten Heilbädern, Massagen, Inhalationen, Wärme- oder Lichtbehandlungen
    Erstattung von Heilpraktikerleistungen
    Umfassende Vorsorge
    Umfassende Leistungen für Kieferorthopädie und Zahnersatz
    Leistungen für Seh- und Gehilfen, Hör- und Sprechgeräte

Stationär*

    Freie Wahl des Krankenhauses
    Bessere Unterbringung im Krankenhaus – oft auch Einzelzimmer
    Volle Erstattung verordneter Medikamente, Impfungen und Hilfsmittel
    Anspruch auf Betreuung durch Chefärzte
    Keine Zuzahlung bei stationärer Behandlung

Allgemein*

    Leistungen im europäischen und nichteuropäischen Ausland und Kostenübernahme eines Krankenrücktransports
    Option der Beitragsrückerstattung, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden
    Anpassung des Leistungspakets an die Bedürfnisse der oder des Versicherten

*Die jeweiligen PKV-Leistungen variieren je nach Tarif und Anbieter.
Vergleich privater Krankenversicherungen – wie finde ich passende PKV-Tarife?

Kostenfrei, übersichtlich und eine Hilfestellung bei Ihrer Entscheidung – mit einem private Krankenversicherung Vergleich finden Sie unter den vielen Angeboten und Tarifen passende Leistungspakete entsprechend Ihrer Lebensumstände und Wünsche.

Private Krankenversicherungen sind wirtschaftliche Unternehmen. Sie stehen miteinander in Konkurrenz und haben nicht wie die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Vorgaben zu Leistung und Tarifbildung zu erfüllen. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Angebote der einzelnen Versicherungen. Einige PKV-Unternehmen bieten beispielsweise besondere Leistungspakete für Familien oder Studenten/Studentinnen.

Nicht alle Tarife sind gleich gut – insbesondere langfristig betrachtet. Bei der Privatversicherung kommt es auf die Leistungen an: Je mehr Sie schon frühzeitig in Ihren PKV-Tarif einbinden, desto mehr Vorteile haben Sie im Alter – auch im Falle später diagnostizierter, ernsthafter Erkrankungen. Einige sehr günstige PKV-Tarife sind mit Vorsicht zu genießen, manche sind dabei nicht einmal deckungsgleich mit denen der GKV. So beinhalten beispielsweise nicht alle billigen Angebote bestimmter Anbieter die Erstattung von Therapiekosten oder Heilkuren, die etwa von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

Auch für Menschen mit heilkostenintensiven Erkrankungen lohnt sich ein PKV-Vergleich, da unterschiedliche Krankenversicherer in diesen Fällen ebenfalls unterschiedliche Beiträge und Risikozuschläge errechnen. Wichtig ist auch der Blick auf Zusatzbausteine wie Krankentagegeld, das nicht bei allen Tarifen der Privatversicherung inklusive ist.
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Private Kranken­versicherung

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    Hohe Leistungsstandards

Private Krankenversicherung Kosten – wie errechnen sich die Beiträge einer PKV?

Im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen werden die monatlichen Beiträge in der PKV nicht prozentual anhand des monatlichen Gehalts berechnet, sondern anhand der persönlichen Voraussetzungen der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn. Neue Mitglieder in der privaten Krankenversicherung werden von Versicherungsexperten entsprechend ihres Alters und Gesundheitszustandes eingestuft. Dabei gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto niedriger fallen in der Regel Ihre monatlichen Prämien aus.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen dabei seit Beginn des Jahres 2013 aufgrund der Geschlechtergleichstellung Unisex-Tarife angeboten werden. Vorab lagen die PKV Prämien für Frauen oft vergleichsweise höher, da Sie eine statistisch längere Lebenserwartung haben und die Heilkosten während und nach einer Schwangerschaft oft hoch sein können.

Private Krankenversicherungen operieren nach dem Alterungsrückstellungs-Modell, das vermeiden soll, dass sich die Beiträge für Privatversicherte mit zunehmendem Alter entsprechend der meist verstärkten Leistungsinanspruchnahme unproportioniert erhöhen. Die Beiträge werden geglättet, indem bereits jüngere Versicherungsnehmer höhere Beträge zahlen, damit die Prämien auch über einen langen Zeitraum konstant bleiben.

Die Beitragserhebungen werden dabei maßgeblich durch die Vorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes (VAG) reguliert. Werden Beiträge erhöht, so werden dabei die Altersrückstellungen angerechnet. Eine Erhöhung der PKV-Beiträge oder Minderung der Leistung allein auf Basis des Älterwerdens der oder des Versicherten ist somit rechtlich nicht möglich.

Die Beitragshöhe einer privaten Krankenversicherung richtet sich dabei natürlich nicht nur nach den Altersrückstellungen & Co, sondern auch nach Ihren individuellen Wünschen. Also danach, welchen der zahlreichen, flexiblen Tarife Sie für sich wählen und welche Leistungen Sie beanspruchen möchten.
Lohnt sich ein Wechsel der privaten Krankenversicherung?
Wann sich ein PKV-Wechsel lohnt

Berücksichtigen Sie neben der monatlichen Beitragshöhe auch den Leistungsumfang, damit sich eine Tarifoptimierung langfristig rentiert. Um Ihren individuellen Bedürfnissen auch in Zukunft gerecht zu werden, sollte der neue, günstigere Tarif eine vergleichbare Absicherung bieten. Dies ist meist jedoch nicht der Fall.

Vorrangig ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen günstigeren Tarif benötigen, wechseln zuweilen in sogenannte Sozialtarife. Die Leistungen des Standard- bzw. Basistarifs sind mit denen der GKV vergleichbar.

Allen langjährig privat Krankenversicherten, die vor dem 1. Oktober 2009 einen Vertrag abgeschlossen haben, seit mindestens zehn Jahren einer PKV angehören und mindestens 65 Jahre alt sind, steht der Standardtarif offen. Wer nach dem 31. Dezember 2008 erstmals einer privaten Krankenversicherung beigetreten ist und das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann in den vergleichbaren Basistarif wechseln. In Ausnahmefällen, wie dem Bezug oder der Beantragung von Rente bzw. Pension, kann man bereits in früheren Lebensjahren in einen Sozialtarif wechseln. In der Regel sind die Standard- und Basistarife jedoch teurer als vergleichbare Angebote der gesetzlichen Krankenkassen. Der Höchstbetrag liegt 2019 bei 703,32 Euro monatlich.
Die Risiken eines Tarifwechsels

Meist können Sie innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln. Sollte der neue Vertrag höhere Leistungen bieten, müssen Sie sich hinsichtlich dieser Mehrleistungen internen Gesundheitsfragen stellen. Bei Feststellung eines erhöhten Risikos aufgrund bestimmter Krankheiten oder Vorerkrankungen können die Versicherer Risikozuschläge erheben oder bestimmte Leistungen ausschließen.

Wer sich für einen Sozialtarif entscheidet, sollte sicher sein, dass die Leistungen dauerhaft den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen. Möchten Sie zurück in Ihren alten Tarif mit besseren Leistungen, so ist eine erneute Gesundheitsprüfung fällig und Ihr alter Tarif wird höchstwahrscheinlich teurer, da Sie entsprechend Ihres derzeitigen Alters eingestuft werden.

    Prüfen Sie das Kosten-Leistungs-Verhältnis des neuen Tarifs.
    Umfasst Ihr neuer Tarif Mehrleistungen, ist eine erneute Gesundheitsprüfung fällig und Sie müssen mit Mehrkosten rechnen.
    Haben Sie die Leistungen zugunsten eines günstigeren Tarifs aufgegeben und möchten nach einer Pause doch zurück in Ihren alten Tarif, wird auch Ihr alter Tarif teurer werden. Sie werden dann entsprechend Ihres aktuellen Alters und der erneuten Gesundheitsprüfung eingestuft.

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PKV-Leitfaden
Nutzen Sie unseren PKV-Leitfaden zur Entscheidungsfindung.
Wie sind die Kündigungsfristen bei privaten Krankenversicherungen?

Sie können Ihre private Krankenversicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten regulär kündigen. Bei einer Erhöhung Ihrer Versicherungsbeiträge haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses besteht für zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung.

Vor Abschluss eines neuen Vertrages sollten Sie das vielfältige Leistungsangebot der einzelnen Versicherungsgesellschaften sorgfältig vergleichen. Prüfen Sie, ob eine Tarifoptimierung innerhalb der gegenwärtigen Versicherungsgesellschaft genügt oder gar ein Anbieterwechsel sinnvoll ist.
Achtung

Beachten Sie, dass kein privater Anbieter verpflichtet ist, Sie in der gewünschten Tarifgemeinschaft aufzunehmen. Um über durchgängigen Versicherungsschutz zu verfügen, sollten Sie Ihre laufende PKV erst kündigen, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben.
Ab wann und für wen lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung?

Ob der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt von Ihren aktuellen Lebensumständen ab. Wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen auf Sie zutreffen, ist es empfehlenswert, darüber nachzudenken. Sie sind:
PKV Icon Beamte

Beamtin oder Beamter
PKV Icon Gutverdiener

Gutverdienerin oder Gutverdiener
PKV Icon junge Menschen

Jung, gesund und alleinstehend
PKV Icon Student

Studentin oder Student

Insbesondere für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter beziehungsweise Beamtinnen und Beamte ist der Eintritt in die private Krankenversicherung naheliegend: Derart Beschäftigte sind beihilfeberechtigt, das heißt, der Arbeitgeber übernimmt für sie und ihre nicht berufstätige Familienangehörige über die Beihilfe zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der PKV-Heilkosten. Dementsprechend zahlen privat krankenversicherte Beamtinnen und Beamte für sich und ihre nicht berufstätigen Familienangehörigen nur eine Restkostenversicherung oder Teilversicherung. Bleiben Verbeamtete freiwillig in der GKV, erhalten sie vom Arbeitgeber keinen Krankenversicherungszuschuss, lediglich der Pflegeversicherungssatz wird anteilig übernommen. Das Gleiche gilt für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Berufsrichterinnen und Berufsrichter, Soldatinnen und Soldaten und deren Familienangehörige.

Allgemein gilt: Je jünger und gesünder die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer, desto niedriger die monatlichen PKV-Beiträge – auch für Leistungen, die weit über die einer GKV hinausgehen.

Für alleinstehende, kinderlose Gutverdienerinnen und Gutverdiener kann der Beitritt zur PKV ebenfalls eine lohnenswerte Alternative sein – unabhängig davon, ob sie Angestellte sind oder freiberuflich arbeiten: Der monatliche PKV-Beitrag wird entsprechend des vereinbarten Leistungspakets erhoben, er ist gehaltsunabhängig – im Gegensatz zu dem der gesetzlichen Krankenversicherungen. Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen können privat versicherte Mitglieder ihre Angehörigen nicht kostenfrei mitversichern. Eine Familienversicherung gibt es also nicht; einige private Anbieter bieten allerdings verschiedenartig gestaltete Familientarife an. Auch durch einen Selbstbehalt können die Kosten der PKV verringert werden.

Halten Sie sich viel im Ausland auf, könnte ein Wechsel für Sie relevant sein: PKV-Mitglieder haben außerhalb ihres Heimatlandes je nach Tarif meist optimalen Versicherungsschutz. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen variiert der Schutz im Ausland abhängig vom Urlaubsland und der Art der Gesundheitsleistung; schlimmstenfalls besteht gar kein Anrecht auf Behandlung, insbesondere außerhalb der Europäischen Union.

Für Studentinnen und Studenten gibt es ebenfalls besondere PKV-Tarife. Diese fallen je nach Anbieter sehr unterschiedlich aus, sind aber in der Regel günstiger als reguläre Tarife privater Versicherungsunternehmen. Ob sich der Wechsel lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden.

Ein Wechsel zur PKV ist für Sie in der Regel kostenfrei und dann möglich, wenn bei Ihnen keine Versicherungspflicht in einer GKV besteht. Dies gilt, wenn Sie verbeamtet, selbstständig oder freiberuflich beschäftigt sind. Auch für Freiberuflerinnen, Freiberufler und Selbstständige gilt dabei: Die Höhe der Privatversicherung ist unabhängig vom Gehalt.

Liegt Ihr Jahreseinkommen 2021 bei mehr als 64.350 € brutto, können Sie ebenfalls einer PKV beitreten (2021: 64.350 €) – auch wenn Sie als Angestellte oder Angestellter tätig sind. Studentinnen und Studenten können sich für die Dauer ihres Studiums privat versichern, wenn sie dies innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn beantragen oder mindestens 30 Jahre alt sind. Versicherungsanbieter bieten oft besondere Studententarife an, die je nach Einkommenshöhe und persönlichen Umständen für Studierende relevant sein könnten.

Ist ein Wechsel zur PKV für Sie ausgeschlossen, können Sie bei Bedarf eine
abschließen, um so Sonderleistungen privater Krankenversicherungen zu erhalten – etwa für , zahnärztliche Behandlungen oder

. Auch bei diesen Modellen können Sie durch eine Selbstbeteiligung Kosten senken.
Ab wann kann ich zu einer privaten Krankenversicherung wechseln?

Wer ist berechtigt?

    Beamtinnen und Beamte – 50 % bis 80 % der PKV-Heilkosten werden vom Arbeitgeber getragen, auch für deren nicht-selbstständige Angehörige
    Selbstständig Tätige
    Freiberuflich Tätige
    Angestellte mit einem Brutto-Einkommen von mehr als 64.350 Euro im Jahr 2021
    Studentinnen und Studenten, wenn sie den Wechsel innerhalb der ersten drei Studienmonate beantragen oder mindestens 30 Jahre alt sind

Wie lange sind die Wartezeiten bei PKV?

Wartezeiten sind festgelegte Zeitspannen zu Beginn des Versicherungsverhältnisses, in denen noch kein Anspruch auf Leistungen besteht. Private Krankenversicherer wollen so verhindern, dass gleich zu Vertragsbeginn kostenintensive Heilmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Die allgemeine Wartezeit in der PKV beträgt drei Monate – haben Sie binnen dieser Zeit einen Unfall, werden entsprechende Leistungen von der PKV übernommen. Eine besondere Wartezeit gilt für Leistungen wie zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie oder Entbindungen. Diese Spanne ist in der Regel mit acht Monaten bemessen.

Allgemein gilt: Um zu allen Zeiten Versicherungsschutz zu haben, sollten Sie die bisherige private Krankenversicherung erst kündigen, wenn Sie von einem anderen Unternehmen angenommen wurden!
Wie funktionieren Kostenabrechnung und Beitragsrückerstattung in der PKV?

PKV-Mitglieder können Allgemeinmediziner und Fachärzte frei wählen und bekommen von diesen die Rechnungen direkt zugeschickt. Die Rechnungen beziehungsweise Zahlungsbelege legt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung vor – ebenso wie die Belege über eingelöste Rezepte. Die PKV erstattet anschließend die Kosten – je nach Tarif im vollen Umfang. Handelt es sich bei der Heilleistung um einen Krankenhausaufenthalt, werden anfallende Rechnungen in der Regel direkt von der PKV beglichen.

Bei privaten Versicherungsunternehmen gibt es zudem die Option der Beitragsrückerstattung, falls in einem gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Das heißt, Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bekommen gegebenenfalls einen Teil der eingezahlten PKV-Prämien zurück. Je nach Höhe dieses Rückerstattungsbetrags lohnt es sich, einzelne, besonders günstige Heilkosten selber zu tragen, sofern der Rückerstattungsbetrag für den bemessenen Zeitraum höher ist als die Rechnungen selbst.

Je nach Tarif ist bei bestimmten medizinischen Leistungen der PKV ein Selbstbehalt vorgesehen. Im Gegenzug fällt der monatliche Versicherungsbeitrag geringer aus. Es gibt bei den Versicherern verschiedene Modelle zur Berechnung des Selbstbehalts: Sie können entweder einen Fixbetrag oder eine bausteinabhängige Selbstbeteiligung zahlen. Als dritte Option für einen Selbstbehalt steht die Zahlung eines prozentualen Anteils zur Auswahl.
Private Krankenversicherung – wie funktioniert die Beitragszahlung im Angestelltenverhältnis?

Auch in einem Angestelltenverhältnis ohne Beihilfeberechtigung zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen die Hälfte der Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der dem der GKV entspricht. An der Pflegeversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber ebenso. Insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein hohes Gehalt beziehen, ergeben sich dadurch Vorteile, denn die private Versicherungsprämie richtet sich auch bei steigendem Gehalt nicht nach der Höhe des Einkommens.

Gesetzlich Versicherten hingegen wird stets ein proportional

abgezogen und an die GKV überführt – unabhängig davon, wie hoch dieses Gehalt ist. Seit dem 1. Januar 2015 liegt dieser Prozentsatz bei 14,6 % des Bruttogehalts - Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen davon je 7,3 %. Hinzu kommt seit 2015 außerdem ein von den Kassen erhobener, einkommensabhängiger Zusatzbetrag, 2019 liegt dessen Höhe bei durchschnittlich 0,9 %.
PKV und private Pflege-Pflichtversicherung

Sind Sie privat krankenversichert, gehören Sie der privaten Pflege-Pflichtversicherung an. Sind Sie angestellt, übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten. Der Beitrag wird anhand der persönlichen Gegebenheiten bei Versicherungsbeginn bestimmt – je älter ein neues Mitglied ist, desto höher ist dementsprechend auch der Betrag. Allerdings gibt es hier andere gesetzliche Bestimmungen als bei der Berechnung der monatlichen privaten Krankenkassenbeiträge: Bereits pflegebedürftige Individuen dürfen nicht ausgeschlossen werden, und Kinder müssen beitragsfrei mitversichert werden.

Die

wurde am 1. Januar 1995 eingeführt. In der Beitragserhebung gibt es dabei Unterschiede zwischen Personen, die seit und erst nach diesem Datum einer privaten Pflegeversicherung angehören. Besteht eine diesbezügliche Mitgliedschaft ununterbrochen seit dem Einführungstermin, ist der Beitrag auf den Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt; ist die Ehepartnerin oder der Ehepartner geringfügig beschäftigt oder ohne Einkommen, darf der Betrag für beide Partner nicht mehr als 150 % des Höchstbetrags der sozialen Pflegeversicherung betragen. Sind Sie erst später beigetreten, so gibt es für Ehepartnerinnen und Ehepartner keine Vergünstigungen, allerdings darf nach einer fünfjährigen Mitgliedschaft der Beitrag nicht mehr betragen als der Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung.
Gilt meine private Krankenversicherung für die ganze Familie?

Privat Krankenversicherte können Angehörige, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nicht kostenlos mitversichern, es gibt also keine Familienversicherung und für jedes Mitglied fällt ein gesonderter Betrag an. Einige PKV-Unternehmen bieten dabei besondere Familientarife an. Angehörige von Beamten und Beamtinnen erhalten entsprechend der Beihilfeverordnung zudem Heilkostenzuschläge zwischen 50 % und 80 %.

Für Kinder gelten ebenfalls Aufnahmekriterien: Sind Erziehungsberechtigte verbeamtet, kann auch das Kind privat versichert werden. Ist eines der Elternteile privat krankenversichert, kann auch das Kind PKV-Mitglied werden. Ist der besserverdienende Elternteil privat versichert, hat ein Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und sind die Eltern nicht geschieden, kann das Kind privatversichert werden; die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse wäre jedoch kostenpflichtig. Sind die Eltern nicht verheiratet, aber die Umstände sind sonst identisch, kann das Kind entweder bei der PKV oder kostenlos in der Familienversicherung der GKV versichert werden. War der besserverdienende Elternteil drei Monate vor Geburt des Kindes privat versichert, kann dabei auch das Kind ohne Gesundheitsprüfung privat versichert werden. Es muss jedoch binnen zwei Monate nach seiner Geburt bei der PKV angemeldet werden. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, muss auch das Kind gesetzlich krankenversichert werden. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der privaten Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgegeben.
PKV-Leistungen – was ist während der Schwangerschaft wichtig?

Es ist empfehlenswert, sich bereits vor Bestehen einer Schwangerschaft privat zu versichern. Ist eine neue Versicherungsnehmerin schwanger, kann die PKV besondere, im Tarif vereinbarte Leistungen entsprechend der Wartezeiten ausklammern. Dies liegt daran, dass Schwangere in Unterschied zu anderen Versicherungsnehmern besondere ärztliche Betreuung benötigen und im Einzelfall Komplikationen auftreten können. Die einzelnen PKV haben dabei unterschiedliche Angebote und Richtlinien. Diese sollten im Rahmen eines Vergleichs bei Bedarf genauer unter die Lupe genommen werden. Zu beachten ist auch, dass Sie in dem Zeitraum, in dem Sie gegebenenfalls Elterngeld beziehen, weiterhin PKV-Beiträge abführen müssen.
Was sind die zahnärztlichen Leistungen von privaten Krankenversicherungen?

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen variieren insbesondere im zahnmedizinischen Bereich. In der privaten Krankenversicherung können Sie Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen bei Vertragsabschluss selbst bestimmen und somit an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Private Versicherungsunternehmen erstatten tarifabhängig bei Zahnbehandlungen, kieferorthopädischen Maßnahmen und Zahnersatz bis zu 80 Prozent oder mehr. Dabei wird je nach Versicherungsvertrag auf optisch schöne Lösungen gesetzt und nicht nur auf Funktionalität wie bei der Regelversorgung der GKV.

Gesetzlich und privat krankenversicherte Menschen können zudem zusätzlich eine

abschließen, um die Kosten von Zahnarztbesuchen zu mindern.

Was unterscheidet private von gesetzlichen Krankenversicherungen?
PKV     GKV
Privatrechtliches Unternehmen     Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontrolliert durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Länderaufsichtsbehörden     Kontrolliert durch die Länder und das Bundesversicherungsamt
Leistungspakete können flexibel auf die individuellen Ansprüche von Versicherungsnehmern zugeschnitten werden.     Die Leistungen sind gesetzlich vorgegeben, bei den Leistungsangeboten einzelner Kassen gibt es wenig Variation.
Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen dürfen nachträglich durch den Anbieter nicht gekürzt werden.     Leistungsansprüche können durch neue Gesetzgebungen verändert werden.
Die Beitragsbemessung ist gehaltsunabhängig. Sie richtet sich nach dem individuellen Krankheitsrisiko, Alter und Gesundheitszustand der einzelnen Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss, außerdem nach dem gewünschten Leistungsumfang.     Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2015 14,6 % des Bruttoeinkommens – Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen davon je 7,3 %. Seit 2015 kommt ein einkommensabhängiger Zusatzbetrag dazu, dessen Höhe von den einzelnen GKV bestimmt wird.
Um zu vermeiden, dass die Beiträge mit zunehmenden Alter entsprechend der meist höheren Leistungsinanspruchnahme wachsen, werden die Beträge geglättet. Bereits jüngere Versicherte zahlen höhere Prämien, aus denen sich dann Alterungsrückstellungen ergeben.     Die Beitragseinnahmen finanzieren die Ausgaben. Steigende Mehrkosten für Leistungen werden bei der Berücksichtigung der Gehaltshöhe auf alle Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer verteilt. Es handelt sich hierbei also um ein Umlageverfahren.
Beamtinnen und Beamte können Kinder über die Beihilfeverordnung mitversichern – übernommen werden zwischen 50 % und 80 % der Kosten. Kinder können nicht beitragsfrei mitversichert werden.     Kinder sind bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mitversichert.
In bestimmten Fällen können Ehepartnerinnen und Ehepartner über Beihilfe mitversichert werden. Eine beitragsfreie Mitversicherung ist nicht möglich.     Ehepartnerinnen und Ehepartner ohne oder mit geringfügigen Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Leistungen erfolgen entsprechend des Kostenerstattungsprinzips. Rechnungen werden direkt an die Versicherten geschickt. Diese legen die Zahlungs- und Rezeptbelege bei ihrer Versicherung vor und erhalten die entsprechenden Beträge ausgezahlt. Die Wahl des (Fach-)Arztes ist dabei freigestellt. Bei Krankenhausaufenthalten erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt zwischen Krankenversicherung und Krankenhaus.     Leistungen erfolgen bei Vorlage der Krankenkassenkarte entsprechend des Sachleistungsprinzips. Je nach Art der medizinischen Versorgung fällt eine Selbstbeteiligung an, bzw. müssen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zuweilen selber die Kosten übernehmen. In Anspruch genommen werden können Ärzte mit Kassenzulassung.
Circa 8,75 Millionen Versicherte im Jahr 2017 (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung)     Circa 56,6 Millionen Mitglieder plus 16,18 Millionen beitragsfrei Versicherte im Jahr 2018 (Quelle: GKV-Statistik KM1/13 des Bundesministeriums für Gesundheit)
Die Verbindung zwischen Arzt, Patient und Versicherung:
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Private Krankenversicherungen kalkulieren ihre Tarife entsprechend des individuellen Gesundheitsrisikos der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Diese Tarife beinhalten bereits die Alterungsrückstellungen. PKV sind zudem nicht in allen Fällen gesetzlich verpflichtet, neue Kunden anzunehmen. Bei einem Tarifwechsel von einer PKV zu einer anderen können Leistungen zudem gekürzt werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der zu zahlende Beitrag durch die Höhe des Gehalts vorgegeben. Die Beitragseinnahmen finanzieren dabei die Gesundheitsausgaben. Die Mehrkosten für Leistungen werden auf alle Versicherten verteilt, es handelt sich hierbei also um ein Umlageverfahren. Sind bisherige Standards trotz staatlicher Zuschüsse nicht zu halten, können per Gesetzesbeschluss die Policen geändert werden.

2016 trat das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in Kraft. Dieses soll unter anderem den zunehmenden Ärztemangel in ländlichen Regionen und die damit verbundenen langen Wartezeiten in der Arztpraxis insbesondere für GKV-Versicherte verbessern. Sogenannte Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen garantieren, dass Verbraucherinnen und Verbraucher binnen vier Wochen Facharzttermine erhalten. Der Gesetzgeber soll verstärkten Einfluss darauf haben, wo sich Ärzte in Zukunft niederlassen dürfen; auch soll die ambulante Versorgung im Bedarfsfall von Krankenhäusern und Hochschulambulanzen übernommen werden.
FAQ – häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier:

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1. Kann jeder in eine private Krankenversicherung wechseln?
2. Welche Kosten übernimmt mein Arbeitgeber?
3. Was ist Beihilfe, und wer ist beihilfeberechtigt?
4. Was ist eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung?
5. Wann lohnt sich der Wechsel von einer PKV in eine andere PKV?
6. Was sind Basis- und Standardtarife in der PKV?
7. Sind alle privaten Krankenversicherungen gleich gut?
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